 IHK-Prüfung "Freiverkäufliche Arzneimittel"Außerhalb von Apotheken dürfen nur sogenannte „Freiverkäufliche Arzneimittel“ angeboten werden.Voraussetzung hierfür ist, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat. Diese wird durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK nachgewiesen.  |  | |  |