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Begabtenförderung

Begabtenförderung berufliche Bildung

Seit dem Jahre 1991 können Begabte in der beruflichen Bildung gefördert werden. Die Bundesregierung stellt dafür jährlich Fördermittel zur Verfügung. Mit diesem Geld können bzw. konnten sich bereits im Kammerbezirk rund 1142 aktuelle und ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten beruflich und persönlich weiter qualifizieren. Damit gilt für die berufliche Bildung, was zum Beispiel im Hochschulbereich schon seit Jahrzehnten und in viel höherem Umfang üblich ist.

Rund zwei Drittel eines Jahrgangs junger Menschen entscheiden sich für eine berufliche Ausbildung. Auch in der dualen Ausbildung befinden sich besonders leistungsstarke, motivierte und begabte junge Menschen. Sie hatten bisher kaum eine Chance einer öffentlichen Förderung, die ihre beruflichen Fähigkeiten, Neigungen und Wünsche unterstützte. Diese Lücke wurde mit dem Begabtenförderungsprogramm berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) geschlossen.

Im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung werden Zuschüsse zu den Kosten an Weiterbildungsmaßnahmen gegeben. Diese zielen auf fachliche und überfachliche Qualifikationen für den Beruf und die Entfaltung der Persönlichkeit. Über drei Jahre kann ein Stipendiat jeweils 2.000,00 € jährlich für Bildungsmaßnahmen erhalten, also insgesamt 6.000,00 €. Damit wird die Teilnahme an anspruchsvollen Weiterbildungsprogrammen unterstützt sowie an Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender, persönlicher und sozialer Kompetenzen dienen. 10 Prozent der förderfähigen Kosten müssen selbst getragen werden.

Die IHK für Oberfranken Bayreuth betreut derzeit in ihrem Zuständigkeitsbereich 151 Stipendiaten, davon sind die Hälfte junge Frauen. Hoch im Kurs der Stipendiaten stehen Lehrgänge in neuen Technologien und Arbeitstechniken, Maßnahmen der gewerblichen und kaufmännischen Aufstiegsfortbildung, Sprach- und EDV-Kurse sowie berufsbegleitende Studiengänge. Aber auch Weiterbildungsmaßnahmen, die die Persönlichkeitsentwicklung fördern, wie z. B. Rhetorikseminare, Umgang mit den Kunden usw. sind sehr gefragt. Studiengänge sind in der „Begabtenförderung Berufliche Bildung" förderfähig, wenn

- sie neben einer Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden durchgeführt werden und
- sie auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiaten aufbauen.

Wer in Vollzeit studiert oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, kann nach wie vor nicht gefördert werden.

Bildungsmaßnahmen, die vor der Aufnahme in das Begabtenförderungsprogramm begonnen wurden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden:

- die Maßnahme läuft noch 6 Monate nach der Aufnahme in die Begabtenförderung;
- der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt;
- die Absicht zur Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag genannt.

Sonst gilt: Maßnahmen, die zwar nach der Aufnahme begonnen wurden, deren Antrag auf Bezuschussung aber nicht vor Beginn der Maßnahmen gestellt wurden, sind nicht förderfähig.

Das Programm hat sich bewährt und wird auch im Jahr 2012 mit hoher Priorität verfolgt und fortgeführt. Berufliche Qualifikation gehört zu den entscheidenden Ressourcen, die Wachstums- und Beschäftigungsperspektiven wesentlich beeinflussen. Eine qualitativ hochstehende, moderne und zukunftsorientierte berufliche Bildung ist deshalb auch ein wesentlicher Standortfaktor. Die Kammer begrüßt die Fortsetzung des Programms und sieht dies als richtigen Schritt zur Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung.

Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth ist für die Durchführung in ihrem Kammerbezirk zuständig. Sie entscheidet in einem Auswahlverfahren über die Aufnahme in die Förderung und die Verteilung der Stipendiatenplätze nach Berufen, über die Fördermöglichkeit der Bildungsmaßnahmen, die Auszahlung sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel. Diese Aufgabe erledigt die Kammer ohne Kostenerstattung. Sie leistet damit einen eigenen Beitrag zur gezielten Förderung von leistungsstarken Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung.

Voraussetzung für eine Bewerbung zur Aufnahme in die Begabtenförderung ist ein Notendurchschnitt von besser als „gut" im Prüfungszeugnis der IHK, die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Berufswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder Berufsschule. Die Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Aufnahme das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein (zu Anrechnungsmöglichkeiten von Erziehungszeiten etc. siehe Richtlinien http://www.begabtenfoerderung.de).

Unter http://www.begabtenfoerderung.de stehen Interessenten Informationen der Stiftung „Begabtenförderung Berufliche Bildung" zur Verfügung. Neben allgemeinen Hinweisen, Zuständigkeiten und Erfahrungsberichten gibt es eine Reihe von interessanten Querverweisen.

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Franz Eller von der KSB in Pegnitz berichtet über den demografischen Wandel.

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Die Bayerische Ausbilderakademie ist ein Gemeinschaftsprojekt der bayerischen Industrie- und Handelskammern. Sie ist die Audit- und Zertifizierungsstelle für die Weiterbildung von betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbildern.

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Die Ausbildungsplatzbörse der IHK unterstützt Unternehmen bei der Suche nach künftigen Auszubildenden und hilft Jugendlichen regional Lehrstellen zu finden.

Ansprechpartner

Claudia Volz

Claudia Volz


Bereich Berufliche Bildung
Prüfungswesen kaufmännische Berufsausbildung
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