 Was ist die duale Berufsausbildung?Unser System der dualen Berufsausbildung ist weltweit anerkannt und damit ein für uns wichtiger Standortfaktor: Gut ausgebildete Fachkräfte sind eine wesentliche Stütze unserer Wirtschaft. Die Ausbildung in einem der derzeit etwa 360 Berufe erfolgt sowohl in einem Unternehmen als auch in der Berufsschule.
Die IHK ist in die duale Berufsausbildung von der Vorbereitung bis zur Prüfung umfassend eingebunden. Sie ist quasi "Mädchen für alles". Sie berät die Ausbildungsbetriebe, die Ausbilder(innen) und die Auszubildenden über alle Fragen der Berufsausbildung.
Für die Durchführung der beruflichen Ausbildung gelten bestimmte Rechtsvorschriften, die vom Berufsbildungsausschuss der IHK als zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erlassen werden. Der Berufsbildungsausschuss ist paritätisch besetzt. Seine Mitglieder werden von der Landesregierung auf Vorschlag der IHK und der Gewerkschaften berufen.
Die IHK beschäftigt Ausbildungsberater(innen). Sie beraten Unternehmen, die Ausbilder(innen) und die Auszubildenden. Nicht jedes Unternehmen darf in jedem Beruf ausbilden. Erforderlich ist stets, dass das Unternehmen fachlich die in den jeweiligen Berufsbildern genannten Voraussetzungen erfüllt, dass Ausbildungsplätze erstellt werden und geeignete Ausbilder(innen) zur Verfügung stehen. Wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsbereiche eines Berufsbildes vermittelt, organisiert die IHK eine überbetriebliche Ausbildung. Wer ausbilden will, der muss neben der fachlichen auch die persönliche Eignung mitbringen.
Die IHK berät sowohl die Unternehmen wie auch die Auszubildenden über die Inhalte der zu vereinbarenden Ausbildungsverträge und registriert die Verträge im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Soll die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden, so prüft die IHK, ob diese zeitliche Veränderung gerechtfertigt ist und registriert sie ebenfalls.
Gibt es im Rahmen der Ausbildung Unstimmigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden, so ist die vor Anrufung der Arbeitsgerichte der von der IHK eingerichtete, paritätisch besetzte Schlichtungsausschuss anzurufen.
Die erfolgreiche Ausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung. Während der Ausbildung ist in der Regel eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes abzulegen. Die für diese Prüfungen erforderlichen Prüfungsordnungen beschließt der Berufsbildungsausschuss der IHK. Die IHK errichtet Prüfungsausschüsse, in denen die Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter(innen) ehrenamtlich tätig sind. Die IHK regelt die Prüfungszulassung der Auszubildenden und organisiert die Durchführung der Prüfungen. Sie stellt auch die Prüfungszeugnisse aus und organisiert Ausbildungsabschlussfeiern.
Die IHK ermittelt die Prüfungsabsolventen, die ihre Ausbildung hervorragend abgeschlossen haben. Sie können Zuschüsse aus Bundesmitteln erhalten, wenn sie an weiterbildenden Veranstaltungen teilnehmen. Die IHK berät über diese Weiterbildungsveranstaltungen, entscheidet über die Förderanträge und zahlt die Mittel aus.
|  |  Bayerische AusbilderakademieDie Bayerische Ausbilderakademie ist ein Gemeinschaftsprojekt der bayerischen Industrie- und Handelskammern. Sie ist die Audit- und Zertifizierungsstelle für die Weiterbildung von betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbildern.
 tecnopediaDie IHK für Oberfranken Bayreuth beteiligt sich an einem neuen Internetportal zur Verbesserung der naturwissenschaftlich technischen Bildung von Schülerinnen und Schülern.   |  |