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Handelsregister/Firmennamen

Die Kammern werden von den Registergerichten häufig um Stellungnahme bei Handelsregistereintragungen gebeten. Für die Gewerbetreibenden ist es daher wichtig, bereits vor einer Handelsregisteranmeldung zu wissen, ob die Kammer die gewünschte Bezeichnung für zulässig hält.

Eine derartige Vorabprüfung kann schnell und unbürokratisch erfolgen. Sie können das folgende Formular am Bildschirm ausfüllen und entweder in ausgedruckter Form an die Kammer faxen oder per Post bzw. als Anhang per E-Mail (poellath@bayreuth.ihk.de) übermitteln.

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IHK-Jahresthema 2012