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Wer ist Mitglied der IHK für Oberfranken Bayreuth?

Mitglied bei der IHK für Oberfranken Bayreuth sind alle Unternehmen, a) die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Bezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth haben, b) gewerbesteuerpflichtig und c) nicht ausschließlich handwerklich tätig sind.

Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG). Die Mitgliedschaft ergibt sich aus § 2 IHKG und ist zwingende Rechtsfolge, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen. Ein Austritt aus der IHK bzw. eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Zu a) Wer in verschiedenen IHK-Bezirken Betriebsstätten hat, ist damit auch jeweils Mitglied der regional zuständigen IHK.
Zu b) Bei der Gewerbesteuerpflicht ist entscheidend, ob diese dem Grunde nach vorliegt. Es kommt nicht darauf an, ob ein Unternehmen tatsächlich Gewerbesteuer bezahlen muss.
Zu c) Reine Handwerksbetriebe sind nicht Mitglied der IHK, sondern der Handwerkskammer.

Der Beginn der Mitgliedschaft ergibt sich

  • bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und
  • bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bereits mit der Eintragung in das Handels- oder Genossenschaftsregister.

Ansprechpartner

Alfred Krätzschmar

Dr. Alfred Krätzschmar


Leiter Bereich Betriebswirtschaft

Beauftragter für die Wirtschaftsführung
Jürgen Tröger

Jürgen Tröger


Bereich Betriebswirtschaft
Leiter Referat Rechnungswesen / Beitrag

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Jahresabschluss 2010
Die IHK für Oberfranken Bayreuth hat als eine der ersten Kammern ihre Buchhaltung von der Kameralistik auf die für ihre Mitglieder vertraute Doppik umgestellt. Als Teil einer offenen und kundenorientierten Kommunikationspolitik veröffentlicht die IHK den zum Geschäftsjahr 2010 erstellten Jahresabschluss, den die Vollversammlung in ihrer Sitzung am 04.07.2011 festgestellt hat. Dadurch will die IHK insbesondere gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen Transparenz über die Verwendung der Mittel schaffen.
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Rechtsgrundlagen
Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern sind im IHK-Gesetz geregelt. Näheres über Aufbau und Struktur der IHK für Oberfranken Bayreuth erfahren Sie in der Satzung der IHK.

Kammerwahl 2012

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