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Sachkunde und Erlaubnis

Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler - § 34 f GewO

Finanzdienstleister benötigen derzeit zur Berufsausübung eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO.
Die für sie geltenden Berufszugangs- und -ausübungsregelungen werden künftig verschärft: Ab 01.01.2013 müssen sie u. a. ihre Sachkunde nachweisen, sich registrieren lassen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Unser Merkblatt informiert Sie über die neuen Vorschriften.

Versicherungsvermittler

Die IHK für Oberfranken Bayreuth bietet die Sachkundeprüfung „Versicherungsfachmann/-frau IHK" in Bayreuth an. Hier erhalten Sie Prüfungstermine und weitere Informationen zum Herunterladen, wie zum Beispiel Registrierungsformulare und zahlreiche Informationen zur Berufsausübung.

Gaststättenunterrichtung

Für die fachliche Eignung zur Erteilung einer Konzession muss die Teilnahme an einer Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Sie soll das Wissen um das Lebensmittelrecht und anderen für das Gastgewerbe wichtigen Rechtsvorschriften gewährleisten.

IHK-Prüfung "Freiverkäufliche Arzneimittel"

Außerhalb von Apotheken dürfen nur sogenannte „Freiverkäufliche Arzneimittel“ angeboten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat. Diese wird durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK nachgewiesen - hier können Sie sich über die Prüfung informieren.

IHK-Jahresthema 2012