 | Datenschutz-Hinweis: Die Mailadressen werden von uns weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet. |  |  |
Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler - § 34 f GewOFinanzdienstleister benötigten bislang zur Berufsausübung eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO. Die für sie geltenden Berufszugangs- und -ausübungsregelungen wurden zum Jahreswechsel verschärft: Seit 01.01.2013 müssen sie u. a. ihre Sachkunde nachweisen, sich registrieren lassen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen (§§ 34f, 11a GewO). VersicherungsvermittlerDie IHK für Oberfranken Bayreuth bietet die Sachkundeprüfung „Versicherungsfachmann/-frau IHK" in Bayreuth an. Hier erhalten Sie Prüfungstermine und weitere Informationen zum Herunterladen, wie zum Beispiel Registrierungsformulare und zahlreiche Informationen zur Berufsausübung. GaststättenunterrichtungFür die fachliche Eignung zur Erteilung einer Konzession muss die Teilnahme an einer Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Sie soll das Wissen um das Lebensmittelrecht und anderen für das Gastgewerbe wichtigen Rechtsvorschriften gewährleisten. |  | Publikationen | 15.11.2012 Lohnsteuerfragen (63,61 KB) 12.05.2011 Ertragssteuern 2011 (20,24 KB) |
|
|  | |  |