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IHK-Schlichtungsstellen

Rechtliche Probleme mit Vertragspartnern müssen nicht vor Gericht enden. Vielmehr können Kaufleute freiwillig vereinbaren, bevor sie zu einem staatlichen Gericht gehen, zunächst eine gütliche Einigung zu versuchen.

Die IHK für  Oberfranken Bayreuth bietet dafür Musterklauseln, eine Verfahrens- und Kostenordnung, einen externen Mediatoren-/Schlichterpool und die Administrierung der Verfahren an. Die Kosten für das Verfahren sind abhängig vom Streitwert und setzen sich aus einer Gebühr für die administrierende IHK-Geschäftsstelle und dem Schlichterhonorar zusammen.

Einigen die Parteien sich im IHK-Schlichtungsverfahren auf einen Vergleich, halten sie einen vollstreckbaren Titel in Händen. Kommt keine Einigung zustande, steht ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten nach wie vor offen.

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IHK-Jahresthema 2012