 Eine wichtige Aufgabe der IHK ist die Hilfestellung bei allen Fragen der Ausfuhr, Einfuhr und der damit verbundenen Zollabwicklungen. Informationen unter www.zoll.deHier erfahren Sie Aktuelles aus der deutschen Zollverwaltung, insbesondere zu den neuen elektronischen Verfahren. Deutschland - Fragen zur Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)Der Zoll hat auf seiner Homepage eine Seite eingerichtet, in der die meist gestellten Fragen zur Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) beantwortet werden. Hintergrund ist die bevorstehende Abschaltung der Internet-Ausfuhranmeldung (IAA) zum 01. September 2011. Elektronisches Ausfuhrverfahren - InternetausfuhranmeldungSeit dem 1. Juli 2009 können Ausfuhren beim deutschen Zoll nur noch auf dem elektronischen Weg angemeldet werden. Neben der Möglichkeit der Beschaffung einer eigenen ATLAS-Software oder der Nutzung eines entsprechenden Providers stellt die Zollverwaltung auf Ihren Webseiten die sogenannte Internetausfuhranmeldung (IAA Plus) zur Verfügung. Internetausfuhranmeldung (IAA) - Ausfüllanleitung der IHK Heilbronn-FrankenUnsere Kollegen von der IHK Heilbronn-Franken haben für die einfache Internetausfuhranmeldung eine Ausfüllanleitung erstellt, die Sie sich hier herunterladen können: Elektronische Ausfuhranmeldung - Vordrucke für das AusfallkonzeptMit Bekanntmachung vom 01.04.2009 hat die Bundesfinanzverwaltung die Vordrucke Ausfuhr/Sicherheit für das Ausfallkonzept im Rahmen der verpflichtenden elektronischen Ausfuhranmeldung ab dem 01.07.2009 veröffentlicht. Diese Formulare gibt es im Formularcenter des deutschen Zolls unter http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/index.html zum Herunterladen. Auch in Papierform liegen die neuen Vordrucke vor und können bei uns bestellt werden. Welches Zollamt ist für mich zuständig?Die Zollverwaltung hat eine suchbare Liste veröffentlicht, welches Zollamt für welche Postleitzahlen zuständig ist: Auswirkungen auf den Ausfuhrannachweis für Umsatzsteuerzwecke - achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer AusgangsbestätigungenMit dem angehängten, auch auf den Internetseiten des Zolls veröffentlichten Schreiben weist das Bundesministerium der Finanzen auf die Änderungen in Bezug auf die Ausfuhrnachweise für Umsatzsteuerzwecke hin, die sich durch den Stichtag 01.07.2009 ergeben haben. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Vollständigkeit der vom Zoll zurückgegeben Ausgangsbestätigungen. Spediteur-Bescheinigungen für Ausfuhrlieferungen - auf sorgfältige Erstellung achtenIn einem Schreiben vom 30. Januar 2008 weist das Bundesministerium der Finanzen nochmals darauf hin, welche Elemente eine Spediteur-Bescheinigung für Ausfuhrlieferungen beinhalten muß, damit die umsatzsteuerlichen Befreiungen in Anspruch genommen werden können: a) Den Namen und die Anschrift des Ausstellers sowie den Tag der Ausstellung, b) den Namen und die Anschrift des Unternehmers sowie des Auftraggebers, wenn dieser nicht der Unternehmer ist, c) die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des ausgeführten Gegenstandes, d) den Ort und den Tag der Ausfuhr oder den Ort und den Tag der Versendung in das Drittlandsgebiet, e) den Empfänger und den Bestimmungsort im Drittlandsgebiet, f) eine Versicherung des Ausstellers, daß die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind, g) die Unterschrift des Ausstellers. Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Berlin Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) - Informationen der ZollverwaltungEin "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" besitzt gegenüber der Zollverwaltung einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen von Zollabfertigungen bei Im- und Exporten in Anspruch nehmen. Der deutsche Zoll hat auf seinen Internet-Seiten viele weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht: Präferenzrecht der EU - verständlicher dargestellt -Bisher war der korrekte Umgang mit dem teilweise sehr komplexen Präferenzrecht der EU bei Warenaus- und -einfuhren äußerst anspruchsvoll und zeitaufwändig. Bei der deutschen Zollverwaltung steht hierfür jedoch ein sehr gutes Hilfsmittel zur Verfügung. Die Online-Präsenz "Warenursprung und Präferenzen" bietet u.a. - präferenzrechtliche Kernaussagen, die der Benutzer nach Eingabe des gewünschten Ursprungs- bzw. Bestimmungslandes erhält, - direkten Zugriff auf die relevanten Artikel der Rechtstexte (Abkommen, Protokolle, Beschlüsse und Verordnungen), - Auszüge aus den Be- oder Verarbeitungslisten, die die jeweiligen Kriterien der Ursprungsbegründung enthalten, - eine Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten. und vieles mehr. Präferenzrecht - UrsprungskumulierungenIm Rahmen des Tagesgeschäftes begegnet Ihnen dieser Begriff immer wieder. Es geht hier um das Präferenzrecht der EU, es sollen erweiterte Räume mit übereinstimmenden Präferenz (Vorzugsbehandlungs) -Bedingungen geschaffen werden. Damit diese Abkommen voll funktionieren können, ist es notwendig, daß alle beteiligten Staaten auch untereinander diagonale Präferenz-Abkommen schließen. Dies ist immer noch nicht der Fall. Das kann dazu führen, daß eine Ware zwar nach den Abkommen als Präferenzware eingestuft wird, im tatsächlich vorliegenden Fall dies aber nicht ist, weil das entsprechende bilaterale Abkommen noch fehlt. Die Europäische Kommission veröffentlicht daher regelmäßig Übersichten, aus denen sich der aktuelle Stand der Kumulierungsmöglichkeiten ergibt. Anhand dieser Tabellen kann festgestellt werden, zwischen welchen Vertragsparteien die Ursprungskumulierungen bereits angewendet werden können. Die jeweils aktuelle Matrix finden Sie in den Amtsblättern der EU.http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) Auch der deutsche Zoll hat nunmehr hierzu umfangreiche Informationen veröffentlicht: Erläuterungen zur kombinierten NomenklaturDie Europäische Kommission hat eine neue Fassung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) in 23 Sprachen veröffentlicht. Die Erläuterungen können als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dienen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Algerien – neue Importregelungen seit 01.08.2011 Die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer hat in einem Merkblatt die neuen Importregelungen, die seit 01. August 2011 gelten, zusammengefasst. Für Rückfragen steht Ihnen ausschließlich die AHK Algerien zur Verfügung. Türkei - neue Importvorschriften für Textilien ab 01.02.2009Informationen der deutsch-türkischen Auslandshandelskammer www.ahk.de vom 22.01.2010: Mit der Bekanntmachung Nr. 2010/1 hat das Türkische Staatssekretariat für Außenhandel aktuelle Änderungen bei den Registrierungspflichten für den Import veröffentlicht. Die Formblätter muss der Exporteur ausfüllen und der Importeur bei den zuständigen Stellen (Anlage 2) nach Vorlage weiterer Unterlagen registrieren lassen. Die sogenannte Exporter Registry Form muss nach der Bescheinigung von den zuständigen Stellen im Ausland (in Deutschland z.B. die Industrie- und Handelskammern) anschließend zusätzlich vom zuständigen türkischen Konsulat im jeweiligen Land beglaubigt werden. |  |  Wie profitieren Unternehmen von der IHK?
Tomáš Metz ist Präsident der RWK Sokolov und berichtet über Europa.
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