Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.
Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr ab dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr ab dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.
Mit dem Weiterbildungsrechner der IHK München können Sie abbilden, bis wann Sie Ihre erste Weiterbildung absolviert haben müssen bzw. bis wann Sie sie absolviert haben sollten, wenn Sie das Datum der Verlängerung der Fahrerlaubnis und der Weiterbildung vereinheitlichen wollen. Sie finden den Weiterbildungsrechner zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz auf der Homepage der IHK München.
Die „Logistikkooperation Metropolregion Nürnberg“ dient der Vernetzung der Metropolregion mit weiteren Städten und Gemeinden in der Region untereinander.