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Bescheinigung von Außenhandels-Dokumenten

Viele Staaten fordern für die Einfuhr von Waren, oft in Verbindungen mit Ursprungszeugnissen, durch die IHK bescheinigte Handelsdokumente. Auch im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften werden oft bei den vorzulegenden Dokumenten solche bescheinigten Handelsdokumente verlangt. Die IHK ist vom Gesetzgeber beauftragt, diese Zolldokumente zu bescheinigen.

Für eine schnelle und flexible Bearbeitung bieten wir Ihnen die elektronische Beantragung dieser Bescheinigungen über die Internet-Seite http://signatur.ihk.de an.

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Tomáš Metz ist Präsident der RWK Sokolov und berichtet über Europa.

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