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Internationale Geschäftstätigkeit

Hier finden Sie aktuelle Meldungen rund um internationale Themen und Fragestellungen.

Incoterms 2010 - neue und modifizierte Vertragsklauseln

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit 1936 „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind diese immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden, zuletzt im Herbst 2010. In dieser letzten Fassung werden sie als Incoterms 2010 bezeichnet.
Incoterms sind weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrags eine standardisierte Abwicklung von Handelsgeschäften ermöglichen. Sie haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten festzulegen. Durch die Verwendung der Incoterms werden die gegenseitigen Verpflichtungen klar geregelt. Dadurch kann Missverständnissen und kostenintensiven Streitigkeiten vorgebeugt und das Risiko rechtlicher Komplikationen vermindert werden. Rechtsfragen wie beispielsweise der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen werden hingegen nicht geregelt. Maßgeblich hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem Vertrag zugrunde liegende Recht.

Visaerteilung: Merkblatt zur Gestaltung von Einladungen

Das Auswärtige Amt hat ein Merkblatt zur Gestaltung der Einladung von Gästen für die Visaerteilung erarbeitet. Dieses finden Sie im Anhang dieser Ausgabe. Der DIHK führte ein Gespräch mit dem Auswärtigen Amt, in dem u. a. Probleme bei der Visaerteilung für ausländische Geschäftspartner angesprochen wurden. Es wurde vereinbart, dass in Problemfällen die Kontaktaufnahme mit dem Auswärtigen Amt über den DIHK erfolgen sollte. Wenn Sie uns derartige Fälle melden, werden wir diese dem DIHK weiterleiten. Ihr Ansprechpartner im Bereich International: Dr. Hans Kolb, Tel.: 0921 886 158; E-Mail: kolb@bayreuth.ihk.de.

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Weltweit Aktiv - Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen

Die kostenfreie Broschüre „Weltweit aktiv – Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bietet grundlegende Informationen über alle Bereiche des Auslandsgeschäfts und enthält zahlreiche Schaubilder, Checklisten und Übersichten.

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Wirtschaftsspionage - schützen Sie sich!

Es gibt viele Versuche, unberechtigt an Produkt- und Methoden-Know-How innovativer Unternehmen zu kommen.
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bietet viele Informationen zu den Themen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftsschutz im Internet unter http://www.lfv.bayern.de und auch hier im aktuellen Flyer:

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Krankenversicherungsschutz für im Ausland tätige Deutsche

Die Schriftenreihe zur Auslandskrankenversicherung für Expatriates informiert über rechtliche Rahmenbestimmungen und Gestaltungsmöglichkeiten des Krankenversicherungsschutzes für im Ausland tätige Deutsche. Länderspezifische Merkblätter, die umfangreich recherchiert wurden, geben Auskunft über bestehende Sozialabkommen, durchleuchten die Versicherungssysteme und Versorgungssituationen in dem jeweiligen Land, stellen die Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen im Ausland gegenüber und geben Ihnen viele weitere nützliche Informationen für den Fall einer Entsendung oder Tätigkeit ins bzw. im Ausland.
Zu finden unter: www.germanhealthcare.org/cont/Laendermerkblaetter.php.

Russland - neue Bestimmungen bei der Visa-Beantragung

Die russische Regierung hat neue Auflagen für die Beantragung eines Visums festgelegt.Deutsche Antragsteller müssen seit dem 1. November2010 ihre Rückkehrwilligkeit nachweisen.
Privatreisende müssen als Garantie einen Kontoauszug, eine Verdienstbescheinigung, die Registrierung einer eigenen Firma oder den Nachweis von Wohneigentum vorlegen. Auch für Geschäftsreisende gelten strengere Visaregeln. Von Selbständigen verlangt Russland nun die Registrierung der eigenen Firma, von Angestellten eine Bestätigung des Arbeitgebers auf Firmenpapier. Diese muss den Angaben zufolge die Position des Arbeitnehmers im Unternehmen sowie sein monatliches Gehalt angeben. Außerdem muss sie bestätigen, dass der Angestellte zu einer Dienstreise nach Russland entsendet wird.

Wie profitieren Unternehmen von der IHK?

Tomáš Metz ist Präsident der RWK Sokolov und berichtet über Europa.

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IHK-Jahresthema 2012