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Ausstellung von Ursprungszeugnissen

Ursprungszeugnisse sind wichtige Export-Dokumente, die von vielen Staaten für die Einfuhr von Waren gefordert werden. Auch im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften werden oft bei den vorzulegenden Dokumenten Ursprungszeugnisse verlangt. Die IHK ist vom Gesetzgeber beauftragt, diese Zolldokumente auszustellen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen diesen Ursprungs-Dokumenten und präferenziellen Ursprungserklärungen bzw. Warenverkehrsbescheinigungen, die nur bei Export- oder Import-Vorgängen mit Staaten relevant sind, mit denen seitens der EU auch entsprechende Abkommen bestehen.

WICHTIGER HINWEIS: Durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages kann ab 1. Dezember 2009 die Bezeichnung "Europäische Union" als Ursprungsangabe im Ursprungszeugnis verwendet werden!

Die Ursprungsangabe "Europäische Gemeinschaft" ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu verwenden, wird jedoch noch akzeptiert, falls sie vertraglich mit Ihren Kunden (z.B. in einem Akkreditiv) vereinbart wurde. Auch der Vordruck bleibt gültig, bis die entsprechende Verordnung geändert wird.

Elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen -
ein Erfolgsmodell!

Viele reden vom Bürokratieabbau, von E-Government und von Kundenorientierung; die IHK Bayreuth handelt! Schon seit 2001 bieten wir Ihnen an, Ihre für den Export notwendigen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen schnell und kostengünstig elektronisch zu beantragen.
Die Schnelligkeit, Flexibilität und die umfangreichen technischen Möglichkeiten dieses Verfahrens werden von den Unternehmern besonders geschätzt.

Weitere Vorteile sind:
- Teure Kurierfahrten entfallen.
- Die Bearbeitungszeiten schrumpfen drastisch.
- Schon nach wenigen Minuten wissen Sie, ob Ihre Antragsunterlagen korrekt und vollständig sind, andernfalls können Sie sofort reagieren.
- Porto- und Formularkosten fallen weg.
- Stärkung der Geschäftsbeziehung zum Kunden. Schnelle und flexible Lieferungen fördern die Geschäftsbeziehungen, denn nicht selten hängen auch Folgeaufträge davon ab.

Über siebzig Prozent des gesamten Aufkommens dieser Dokumente werden mittlerweile elektronisch eingereicht. Damit gehören die oberfränkischen Unternehmen in Kooperation mit ihrer IHK zu den führenden Nutzern dieser Technologie in Deutschland!

Der Einstieg erfolgt ganz einfach über die Internet-Seite http://signatur.ihk.de .
Voraussetzung für solche Beantragungen ist es, den/die Antragsteller und den IHK-Sachbearbeiter zweifelsfrei zu identifizieren. Daher müssen alle Beteiligten im Besitz einer „qualifizierten Digitalen Signatur“ sein.
Diese elektronischen Unterschriften, die genau so rechtsgültig sind wie eine handgeschriebene Unterschrift auf einem Stück Papier, können bei Peter Häckel und Roland Ellmies unter Vorlage eines gültigen Ausweispapieres ohne großen Zeitaufwand beantragt werden.

Die notwendigen Komponenten hierzu sind eine Chipkarte mit ihren persönlichen Zertifikaten, ein Chipkartenleser für den PC und eine kleine Software für die entsprechende Ansteuerung. Die Kosten für eine Grundausstattung betragen EUR 167,-- .

Gebühren für Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Seit dem 01. März 2006 kommen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen (auch elektronisch) und die Bescheinigung von Handelsrechnungen und anderen Außenhandelspapieren für 1 Original und bis zu zwei Kopien 7,00€ und für jede weitere Kopie 2,00€ in Anrechnung.

Wie profitieren Unternehmen von der IHK?

Tomáš Metz ist Präsident der RWK Sokolov und berichtet über Europa.

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