 Informationen zu im Ausland erworbenen BerufsabschlüssenBMBF-Förderrichtlinie Anerkennungszuschuss tritt zum 01.12.2016 in KraftMit dem Anerkennungszuschuss will das BMBF eine Förderlücke schließen und die Anerkennungsperspektive insbesondere für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sowie für Menschen, die nicht erwerbstätig sind bzw. unterhalb der abgeschlossenen Qualifikation arbeiten, stärken (nachrangiger Zuschuss u.a. zu Leistungen nach SGB III und SGB II).
Die Gewährung des Anerkennungszuschusses wird über eine zentrale Stelle – das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung f-bb – abgewickelt. Zuleitende Stellen (z.B. IQ-Beratungsstellen im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“) nehmen die Anträge dieser Zielgruppe entgegen, beraten zur Antragstellung, prüfen die Förderfähigkeit und den Antrag auf Vollständigkeit, leiten den Antrag mit einer Förderempfehlung an die zentrale Stelle weiter, die abschließend entscheidet. Weitere Informationen bei der zentralen Förderstelle: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH Support unter Telefon: 0371 5333553 E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de Informationen auch unter: www.anerkennung-in-deutschland.de Webvideo: Anerkennung von ausländischen BerufsabschlüssenWer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann diesen seit 2012 auch in Deutschland anerkennen lassen. Was dabei zu beachten ist und wie das geht, zeigt das zweiminütige Webvideo „Top im Job – auch in Deutschland“. Gesetzlicher Anspruch auf ein GleichwertigkeitsfeststellungsverfahrenDas „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 01.04.2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d.h. auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht. Zuständigkeit der IHK In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für o.g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.  Ablauf des Verfahrens Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, ggf. müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Erst nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise (z.B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden. Vorteile der GleichwertigkeitsprüfungWer seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat eine Reihe von Vorteilen: - Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt
- Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche
- Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Referenzabschlusses
- Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung- Ausgefülltes Antragsformular
- Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
- Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in beglaubigter Kopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
- Nachweise über relevante Berufserfahrung/Berufspraxis (z.B. Arbeitsbücher, Zeugnisse), i.d.R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
- Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), i.d.R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
- Nachweis der Erwerbsabsicht (z.B. Kopie Einreisevisum, Schriftverkehr mit potentiellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept) - NICHT für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland/EU/EWR/Schweiz, sofern keine besonderen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit sprechen
GebührenDer Gebührenrahmen liegt zwischen € 100 bis 600. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Es ist zu erwarten, dass sich die Kosten in der Mehrzahl der Fälle auf ca. € 350,00 bis 450,00 belaufen werden. Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten. Dauer des VerfahrensAb dem 01.12.2012 muss das Verfahren nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Derzeit ist allerdings noch mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, bis sich alle Abläufe innerhalb des Verfahrens eingespielt haben. Ansprechpartner für BeratungFür eine individuelle Erstberatung steht in der Regel die örtliche IHK zur Verfügung, die Berater vor Ort gehen zusammen mit den Antragstellern sämtliche Unterlagen durch und helfen bei der Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll. DownloadsDownloadseite der IHK FOSA mit allen notwendigen Formularen und erklärenden Informationsmaterialien rund um das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung.  Veranstaltungen | 21.02.19 Beurteilen und Bewerten von Azubis 14.03.19 Edelstahl statt altes Eisen - Prävention als elementare betriebliche Strategie 16.03.19 Ausbildungsmesse Forchheim |
|  | Publikationen | 27.09.2018 fit for JOB Die IHK-Broschüre "fit for JOB" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen 2018/2019 sowie Berufseinsteiger und gibt Antworten auf Fragen rund um das Thema Ausbildung und Bewerbung. Sie vermittelt einen Überblick über Ausbildungsberufe in Industrie, Handel und Dienstleistungen. Hier finden Schülerinnen und Schüler jede Menge Infos und Tipps zur Berufswahl. (18502,57 KB) |
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|  |  Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes„Anerkennung-in-Deutschland“ ist das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Migrantinnen und Migranten und ausländische Fachkräfte erfahren hier, wie und wo sie einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen können. Mit wenigen Klicks leitet sie der „Anerkennungs-Finder“ an die für ihr Anliegen zuständige Stelle.  IHK-LehrstellenbörseIn der bundesweiten IHK-Lehrstellenbörse können Unternehmen kostenlos ihre offenen Praktikums-, Ausbildungs- und Verbundstudienplätze anbieten. Interessenten können in ganz Deutschland nach freien Stellen suchen, sich Merklisten anlegen und automatisiert über neue Angebote informieren lassen.  Bayerische AusbilderakademieDie Bayerische Ausbilderakademie ist ein Gemeinschaftsprojekt der bayerischen Industrie- und Handelskammern. Sie ist die Audit- und Zertifizierungsstelle für die Weiterbildung von betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbildern.  Aktion gegen AusbildungsabbruchDer Senior Experten Service (SES) hat zusammen mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft die Initiative "VerA" aufgelegt. "VerA" steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Ausbildung durch SES - Ausbildungsbegleiter. "VerA" ist bundesweit ein Angebot an alle, die während ihrer Ausbildung in Schwierigkeiten geraten. Die Idee dahinter: Jugendliche aber auch Umschüler erhalten individuelle und regelmäßige Unterstützung von ehrenamtlichen Ausbildungsbegleiterinnen und -begleitern.  Downloads zum Thema 178,01 KB  |  |