 Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangene BerufsausbildungEin Auszubildender kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorangegangene Berufsausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden.Voraussetzungen sind unter anderem: - Wer die im Berufsbild des Ausbildungsberufes, in dem die Abschlussprüfung abgelegt werden soll, geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat.
- Wenn der Antragsteller eine betriebliche Praxis nachweist, die zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht.
- Der Prüfungsanwärter hat Bescheinigungen über Dauer, Inhalt und Erfolg seiner betrieblichen Tätigkeit vorzulegen.
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